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TK bezahlt Osteopathie Behandlung

Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Siegeszug der Osteopathie nicht aufzuhalten. Das Gesundheitssystem denkt um. Es ist zur Einsicht gekommen, dass Osteopathie eine besonders schonende, sehr wirksame und kostengünstige Therapiemethode ist.

Denn nur wenige Sitzungen können schon helfen. Teure Apparate und Medikamente kommen dabei nicht zum Einsatz. Seit dem 1. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse ein Teil der Kosten für Behandlungen beim Osteopathen. Es werden maximal sechs Sitzungen im Kalenderjahr und Versichertem erstattet. Dabei werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages von der TK erstattet, aber nicht mehr als 60 Euro je Sitzung.

Einige Voraussetzungen gilt es zu beachten:

• Die Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden. Eine formlose ärztliche Bescheinigung ist beim Einreichen der Rechnungen an die TK beizufügen.

• Die Qualifikation des Osteopathen ist entscheidend. Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder eine Ausbildung haben, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Erstattung der Kosten durch die TK:

• Zunächst müssen die Rechnungen des Osteopathen wie bei Privatpatienten selbst bezahlt werden. Wenn diese zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung eingereicht werden, wird der Erstattungsbetrag von der TK überwiesen

• Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

Diese Bedingungen werden in meiner Praxis erfüllt. Als qualifizierter Leistungserbringer für Osteopathie, bin ich von der Techniker Krankenkasse anerkannt. Eine Kostenerstattung meiner Behandlungen ist somit gesichert. Sollte deine Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen die Kosten nicht übernehmen, kann die Praxis hierfür nicht haftbar gemacht werden!

Noch mehr Informationen von der TK findest du hier

Update 06.01.2015:

• Die TK übernimmt die Kosten für maximal 3 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40 Euro des Rechungsbetrages, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.



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Kommentare


Michel 16. Juni 2013 um 2:09

Na das wurde auch mal Zeit, dass die Osteopathie diesen Siegeszug beschreitet. Ich verfolge die Osteopathie schon seit Jahren, war selbst in Behandlung bei einem Osteopathen und bin total begeistert.

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